Informationen zur Abgabe von FFP2-Schutzmasken
Worum geht es?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Verordnung erlassen, um besonders gefährdete Personengruppen kostenfrei mit FFP2-Schutzmasken zum Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus auszustatten. Insgesamt kann jede anspruchsberechtigte Person 15 Masken erhalten.
Zur Sicherstellung einer schnellen Maskenabgabe konnten Anspruchsberechtigte bis zum 6. Januar 2021 einmalig drei Masken kostenfrei in der Apotheke erhalten. Für den Zeitraum danach haben die Krankenkassen fälschungssichere Berechtigungsscheine an ihre berechtigten Versicherten versendet. Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten Sie dann gegen eine Eigenbeteiligung von 2€ sechs Masken in Ihrer Apotheke.
Wir haben sowohl Masken mit Ohrschlaufen als auch mit Kopfband vorrätig. Die Variante mit Ohrschlaufen ist leichter auf- und abzusetzen, dafür bietet die Variante mit Kopfband einen höheren Tragekomfort. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine bestimmte Variante bevorzugen!
Wie bekomme ich die Schutzmasken?
Seit dem 7. Januar benötigen Sie Berechtigungsscheine für die Abgabe, die Sie per Post von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Mit dem Berechtigungsschein 1 konnten Sie im Zeitraum vom 1.1. - 28.2.2021 sechs Masken erhalten. Weitere sechs Masken erhalten Sie gegen Vorlage des Berechtigungsscheins 2 im Zeitraum vom 16.2. - 15.4.2021. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheins ist eine Eigenbeteiligung von 2€ zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass diese Eigenbeteiligung nichts mit den Ihnen bereits bekannten Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente zu tun hat und daher eine eventuell vorhandene Zuzahlungsbefreiung nicht anwendbar ist!
Kann ich die Masken vorbestellen?
Ja, das können Sie gern machen. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Online-Formular. Hier können Sie für die beiden Zeiträume (Januar-Februar sowie Mitte Februar-Mitte April) jeweils einen Wunsch-Abholtermin angeben. Wir sorgen dann dafür, dass die Masken zum genannten Termin für Sie bereit liegen.
Kann ich mir die Masken auch liefern lassen?
Ja, wir liefern Ihnen die Masken auch gern nach Hause! Sie können in unserem Online-Formular einfach im Feld "Anmerkungen" Ihre Anschrift eintragen, dann erhalten Sie die Masken von unserem Botendienst gebracht. Wenn Sie ohnehin eine Botenlieferung von uns erhalten, dann können Sie gern auch unsere Botin auf die Schutzmasken ansprechen. Sie hat Masken im Botenfahrzeug vorrätig und kann Sie direkt versorgen!
Wer hat Anspruch auf kostenfreie Schutzmasken?
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, oder
- bei Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz Stadium 4 oder höher
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierende Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
(Bild oben: ABDA)